Es gibt fast nichts, was es nicht gibt:
Airride,Lenkräder,Tieferlegung,Gewindefahrwerke,Felgen,Leuchten .... hierzulande alles geregelt, letztlich aber auch Spielraum für Dinge,die man nicht für möglich hält. Sonderfälle wie 07er Kennzeichen,H-Zulassung etc. hier mal ausser Acht gelassen, gibt es folgende Möglichkeiten zur Legalisierung v. Umbauten:
TÜV NORD Mobilität unterstützt Sie bei Ihren Tuning-Maßnahmen. Mit Sicherheit.
* Prüfzeugnisse: Sicherheit Schwarz auf Weiß
Mit diesen Zeugnissen fahren Sie auf der sicheren Seite:
# Teilegutachten (TGA)
# Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
# Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
# EG- oder ECE-Genehmigung
# Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung
Prüfzeugnisse enthalten neben Montagehinweisen auch Beschränkungen und Auflagen. Viele Tuningteile sind nur für bestimmte, im Prüfzeugnis aufgeführte Fahrzeugtypen zugelassen.
* Änderungsabnahmen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO
Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten müssen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen, ob die Teile an Ihrem Fahrzeug richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten Sie anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus („Anbaubescheinigung“).
Bei ABE oder ABG ist eine Änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn sie in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall, genügt es, wenn Sie die ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss Ihre nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils dann zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.
Für Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung benötigen Sie in der Regel keine Änderungsabnahme. Wir empfehlen Ihnen, die Genehmigungsunterlagen bzw. die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, zumindest aber aufzubewahren.
* Darf ich an einem Fahrzeug beliebige Tuningteile kombinieren?
Tuning-Maßnahmen können sich gegenseitig negativ beeinflussen, z. B. eine Rad-/ Reifenkombination in Verbindung mit einem kleineren Sportlenkrad oder einem Fahrwerk.
Achten Sie daher beim Kauf von Tuningteilen, die sich gegenseitig beeinflussen können darauf, dass die Zulässigkeit der Teilekombination in den Prüfzeugnissen ausdrücklich erwähnt ist.
* Wann ist eine Einzelabnahme notwendig (Gutachten nach § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO)?
Sie wollen mehr Individualität? Sie wollen mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks?
In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen.
* Muss ich jede Änderung sofort in die Fahrzeugpapiere übertragen lassen?
Nach einer Einzelabnahme ist eine unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle erforderlich. Hierzu müssen Sie das Sachverständigengutachten vorzulegen.
Bei Änderungsabnahmen ist in der Anbaubescheinigung immer der Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung gefordert, genügt es, wenn Sie die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen.
* Der Versicherungsschutz
Leistungserhöhungen und andere umfangreiche Tuningmaßnahmen können aus Sicht der Kfz-Versicherung eine Gefahrenerhöhung darstellen. Leistungserhöhungen müssen Sie daher immer der Kfz-Versicherung melden, auch wenn Ihr Fahrzeug dadurch nicht in eine höhere Leistungsklasse eingestuft wird. Bei extremen Fahrwerksumbauten, wie z.B. einer Tieferlegung in Verbindung mit einer besonders breiten Bereifung empfehlen wir Ihnen, die Kfz-Versicherung vorsorglich zu informieren, damit Ihr Versicherungsschutz in jedem Fall erhalten bleibt.
Quelle: Tüv Nord
Aus über 10 Jahren Fussel-Erfahrung kann ich nun behaupten: Alles reine Nervensache!