Wer kennt sie nicht, die Gutachten-Verhökerer bei ebay....
Immer wieder stoße ich auf Verkäufer die Stein und Bein schwören, das ausgerechnet ihr "Gutachten" ein Orginal wäre und es keinerlei Probleme mit Tüv oder polizei gäbe ....
Nun, mag sich der Dorfsheriff und der Feld-Wald und Wiesenblaukittel auch mit sowas zufrieden geben, sollte man trotzdem wissen:
Ein nicht typgeprüfter Scheinwerfer kann nicht legal aus Xenon umgerüstet werden, weder H4 noch DE-Scheinwerfer eignen sich dafür im Ansatz. Warum? Einfach zu erklären, aber eigentlich unnötig, trotzdem kann ich das bei Bedarf gerne nachholen.
Im Falle eines (Un)falles kann das also richtig teuer werden, es greifen hier so eine Vielzahl von §, das man das kaum in 3 Sätzen beschreiben könnte....
Als Leitartikel ist auf der Homepage des Tüv-Nord folgendes zu lesen:
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei müssen Sie beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
* einer automatischen Leuchtweitenregelung
* einer Scheinwerferreinigungsanlage und
* einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.
Der springende Punkt ist hier die Bauartgenehmigung ... bei den meisten scheitert es ja aber auch schon am Vorhandensein der übrigen Voraussetzungen wie ALW