Einige hier haben´s ja nun schon mitbekommen, vor rund einem Monat haben wir innerhalb 2 Wochen 2 Abmahnungen für 2 einzelne Musiktitel von 2 verschiedenen sog. Rechteinhabern bzw. deren beauftragten Kanzleien erhalten.
Nachdem ich mich nun in einschlägigen Foren eingelesen habe und nach Rücksprache mit einem renommierten Hamburger Anwalt, der sich auf eben diese Fälle spezialisiert hat, sind wir nun soweit, das wir trotz eines gewissen Restrisikos es auf eine Kostenklage ankommen lassen werden.
Das Vorgehen der abmahnenden Kanzleien ist im Prinzip immer gleich, eine Firma protokolliert bis dahin ohne konkreten Auftrag das angebliche Filesharingverhalten einzelner Nutzer, wendet sich danach an die betreffenden Rechteinhaber zwecks Vollmacht...die selbstverständlich bereitwillig unterschrieben wird,denn die Katze ist ja sozusagen schon im Sack und es riecht verdächtig nach dem schnellen Euro nebenbei...denn wenn die Verkäufe wegen mangelnder Qualität eben Richtung Keller gehen,muss man eben auf diesem Wege nach alternativen Einnahmequellen suchen.
Mit einer IP-Liste zw. 500 -2000 IP´s rennt die nun offiziell beauftragte Kanzlei zum wohlgesonnenen Gericht, beantragt gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr (hochgerechnet auf den Umfang der IP-Liste) den entsprechenden Beschluß, der die jeweiligen Provider dazu verpflichtet, die Nutzerdaten rauszurücken. Der Provider tut,wie ihm geheißen ... und schwupps,haste Post! Kostenfaktor pro Abmahnung: deutlich über 400 € pro Einzel-MP3!
Weiterhin beeinhaltet der schnellkopierte Schrieb der Kanzlei noch ein Rudel von Urteilen, allesamt das große Gewinnen der armen geschundenen Musikindustrie, es wird eine Drohkulisse aufgebaut,das man als normaler Nichtjurist denkt, das man sich am besten schonmal an der Pforte vom für einen zuständigen Knast klingelt. Die beigefügte Unterlassungserklärung so zu unterschreiben,käme einer Verurteilung gleich, darum hier mein Rat (und auch der jedes Fachanwalts): Nicht unterschreiben. Man muss zwar eine abgeben, aber mehr auch nicht...
Interessant sind hier mehrere Punkte:
Gerade in unserem Fall wurde ein Beschluß von einem Landgericht beigefügt, in dem ausdrücklich ein komplettes Album benannt wird,abgemahnt wurde jedoch für einen Einzeltitel. Der Unterschied ist hier enorm, denn es geht um die Unterstellung des gewerbsmäßigen Treibens. Seit letztem Jahr unterscheidet der Gesetzgeber hier eigentlich recht genau, pauschaliert kann man sagen: Einzel MP3 - keine gerwerbsmäßiges Handeln, Komplett-Album direkt zur heissen Verkaufsphase des Albums = Gewerbsmäßig.
Das hier ist nur ein extrem kurzer Abriß der aktuellen Ereignisse, genauer werde ich vorläufig auf unseren speziellen Fall nicht eingehen... meine Strategie für einen Prozeß hier schon näher zu erläutern wäre grob fahrlässig...
Falls irgendwer aktuell auch Hilfe sucht zu dieser Problematik kann ich bei Bedarf die entsprechenden Foren per PN mitteilen oder auch den Namen des Anwalt´s meines Vertrauens nennen ... Wer sich selbst einlesen will, um ein mögliches Vorgehen zu prüfen,braucht aber eines: Zeit,jede Menge Zeit...
Wenn´s was neues gibt, geb ich´s hier bekannt, kann allerdings längere Zeit dauern, sowas zieht sich in der regel arg in die Länge.
Nur am Rande, das Kostenrisiko für einen verlorenen Prozeß beläuft sich derzeit auf 1800 € ... allerdings nicht nur für mich,sondern auch für die Gegenseite. da sich die entsprechenden Urteile insbesondere in jüngster Vergangenheit häufen, besteht theoretisch auch die Möglichkeit,das ich von dem ganzen Kram nichts mehr hören, die Wahrscheinlichkeit vor Gericht gezogen zu werden, liegt derzeit (nach Einschätzung meines Anwalts) bei ca. 1:10 ...
Da es mir persönlich eher um das grundsätzliche hinter dieser Praxis geht, bin ich gerne bereit mich zu wehren, und entsprechend das Geld vielleicht auch zu "verzocken" ...
Wenn etwas klemmt,wende Gewalt an.Geht es kaputt, hätte es eh erneuert werden müssen.