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19.01.2010, 12:47

EU-Gericht kippt deutsche Kündigungsregel

Deutsche Arbeitnehmer können sich freuen: Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen geändert werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt eine Regelung gegen EU-Recht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag in Luxemburg, die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, verstoße gegen das EU-Recht. Es handele sich um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die höchsten Richter der Europäischen Union wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten „erforderlichenfalls unangewendet zu lassen“. Der Entscheidung (Rechtssache C-555/07) lag die Klage einer Frau zugrunde, die im 18. Lebensjahr von einem Essener Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (seit dem 25. Geburtstag) lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.

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